Liebe Schaeferhundefreundinen, Liebe Schaeferhundfreunde,

 

an dieser Stelle möcht ich euch auf einen Hinweis bezüglich der DSGVO der SV HG hinweisen. Die SV HG stellt uns ein Musterformular für Landesgruppenveranstaltungen zur Verfügung. Bitte zukünftig dieses Formular für die Meldungen zu unseren LG Veranstaltungen  verwenden.

 

 

mit Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung am 25.05.2018 haben sich die Datenschutzbestimmungen in Deutschland geändert. Auch die Durchführung unserer Veranstaltungen ist davon betroffen: mit dem Meldeschein werden personenbezogene Daten erfasst, Kataloge gedruckt, Siegerlisten veröffentlicht sowie Foto- und ggf. auch Filmaufnahmen gefertigt und in den Vereinspublikationen und Internetseiten der Landes- und Ortsgruppen sowie des Hauptvereins veröffentlicht.

Entgegen landläufigen Vorstellungen ist dafür nach der DSGVO keine Einwilligung der Betroffenen erforderlich. Denn nach Artikel 6 Abs. 1 Lit. f der DSGVO ist die Verarbeitung und Veröffentlichung dieser Daten (dazu zählen auch Bilder und Filme) immer dann zulässig, wenn es „im berechtigten Interesse des Verantwortlichen liegt“, in unserem Fall also dem Vereinszweck dient. Und die Durchführung von Veranstaltungen ist ein maßgeblicher Vereinszweck, der so auch in unseren Satzungen beschrieben ist.

Allerdings müssen die Teilnehmer vorher informiert werden, zu welchem Zweck und wo ihre Daten/Fotos verarbeitet und veröffentlicht werden. Dies geschieht durch entsprechende Hinweise in den Meldeformularen. Wir haben deshalb Muster eines Meldescheines für eine LG-Prüfung (LGA, LG-FCI-Quali etc.) sowie für eine LG-Zuchtschau mit entsprechenden Hinweistexten entworfen, die Sie im Dateianhang finden.

Bitte beachten Sie:

  • Es handelt sich um Muster, die Sie ggf. an eigene Vorgaben Ihrer Landesgruppe noch anpassen müssen.
  • Der DS-Hinweis im Meldeschein zur LG-Prüfung enthält den Passus, dass während der Veranstaltung Filmaufnahmen durch die Fa. Dögel gefertigt werden. Dieser Passus ist natürlich zu streichen bei LG-Veranstaltungen, bei denen die Fa. Dögel nicht filmt.
  • Der Hinweistext im Meldeschein zur LG-Zuchtschau enthält einen allgemeinen Passus, wonach „Foto- und Filmaufnahmen“ während der Veranstaltung gefertigt werden. Sollte auf Ihrer LG-Zuchtschau die Fa. Dögel aufgrund einer Vereinbarung mit Ihrer Landesgruppe filmen und diese Filme auch auf ihrer Plattform veröffentlichen, müsste die Fa. Dögel namentlich erwähnt werden. Werden keine Filmaufnahmen gemacht (auch nicht von Ehrenamtlichen in Ihrem Auftrag), dann kann der Hinweis auf „Filmaufnahmen“ entfernt werden.
  • Für die Besucher und Gäste Ihrer Veranstaltung ist ein gut sichtbarer Hinweis am Eingangsbereich anzubringen. Dieser Hinweis könnte wie folgt aussehen:

Liebe Besucher und Gäste!

Wir freuen uns, Sie auf unserer (Veranstaltungsname) in … begrüßen zu dürfen und heißen Sie herzlich willkommen.

Bitte beachten Sie, dass während der Veranstaltung zum Zweck der Berichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation Fotoaufnahmen (und ggf. Filmaufnahmen) gemacht werden, die in den Vereinspublikationen und Internetseiten der Landesgruppe (Name) (und ggf. der Ortsgruppe) veröffentlicht werden. Die Rechtmäßigkeit ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 Li. B und f DSGVO und dem Kunsturhebergesetz.

Falls Sie nicht sicher sind, welche Formulierungen im Einzelfall für Ihre Veranstaltung gelten, stehen wir Ihnen für Ihre diesbezüglichen Fragen in der Hauptgeschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Noch ein abschließender Hinweis: die Veröffentlichung von Fotos und Filmen in den sozialen Medien, wie z. B. der Facebook-Seite Ihrer Landesgruppe oder der durchführenden Ortsgruppe ohne Einwilligung der darauf abgelichteten Personen ist nach Auskunft unseres Datenschutzbeauftragten nicht zulässig. Sofern Sie eine solche Seite betreiben und dort Fotos oder Filme Ihrer Veranstaltung publizieren möchten, stellen Sie sicher, dass hierzu die Einwilligung der betroffenen Personen vorliegt. Die Schriftform ist dafür zwar nicht explizit vorgeschrieben, empfiehlt sich aber, da im Zweifelsfalle die Landes- oder Ortsgruppe beweispflichtig ist.

Abschließend möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass wir zeitgleich alle weiteren Meldescheine für Prüfungen, OG-Zuchtschauen, Agility- und Rally Obedience-Turniere sowie Obedience-Prüfungen mit entsprechenden Hinweisen nach der DSGVO versehen und in Kürze auf unserer Homepage unter der entsprechenden Rubrik im Bereich „Service“ zur Verfügung stellen.

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