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Eine Information der SV-Hauptgeschäftsstelle für die Landesgruppen, Ortsgruppen und Richter im SV

Themen im März 2014:
  • Zertifizierte SV-Ortsgruppe
  • Rücktritt vom Vorstandsamt
  • Kompaktseminar in der LG Nordrheinland
  • Bundesseminar 2014
  • Informationen der SV-Hauptgeschäftsstelle
  • SV Bestellservice: Prüfungsordnungen

 
1. Zertifizierte SV-Ortsgruppe
 
Mit einer großen Image- und Marketingkampagne startete der SV in das Jahr 2014. Ziel der Kampagne ist  – neben der Gewinnung neuer Mitglieder für den Verein – dem Ansehen des Deutschen Schäferhundes als weltweit beliebtestem Rassehund auf die Sprünge zu helfen. Denn die Akzeptanz unserer bislang so erfolgreichen Hunderasse in der Gesellschaft hat im letzten Jahrzehnt spürbar gelitten. Das Markenzeichen „Made in Germany“ ist auch im kynologischen Sektor kein Selbstläufer mehr. Die Tugenden des vielseitigen Allrounders unter den Rassehunden soll die Kampagne wieder stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung bringen. 
 
Wenn die neue Image- und Marketing-Kampagne aber mittel- und langfristig Erfolge zeigen soll, dann muss das Bild, das sich der interessierte Bürger in der medialen Öffentlichkeit von unserem Verein macht, auch mit der Realität in der nächstgelegenen Ortsgruppe übereinstimmen. Denn nur dann können wir neue Mitglieder hinzugewinnen und - was noch wichtiger ist - diese neuen Mitglieder auch dauerhaft an den SV binden.
 
Mit der aktuellen Ausgabe der SV-Zeitung hat der SV deshalb den Startschuss für ein richtungsweisendes Zertifizierungskonzept der Ortsgruppen gegeben. Die Qualitätsoffensive soll unsere Ortsgruppen fit machen im Wettbewerb mit anderen, meist kommerziellen Anbietern um attraktive Vereinsangebote. Die Zielsetzung lautet, unseren Ortsgruppen einen Qualitätsstandard zu verleihen, der sie interessant macht für neue Mitglieder und ihnen die Chance bietet, die Zukunft des Vereins zu gestalten und zu sichern.
 
Mit einer eindrucksvollen „Kickoff“-Veranstaltung wurde nun am 20. Februar die erste Ortsgruppe des SV in der Landesgruppe Niedersachsen zertifiziert. Die Ortsgruppe Hannover-Engelbostel e.V., deren Vorsitzender Tim Piccenini Mitglied der Arbeitsgruppe war, die das Projekt unter Leitung des Vizepräsidenten Nikolaus Waltrich ausgearbeitet hat, erfüllte alle Kriterien in vorbildlicher Weise. Stolz darf sie nun das Qualitätssiegel einer „SV-zertifizierten Ortsgruppe“ tragen. Weitere Ortsgruppen, deren Anträge bereits in der Hauptgeschäftsstelle vorliegen, werden in Kürze folgen.
 
Machen auch Sie mit bei unserer Qualitätsoffensive und holen Sie sich noch heute den Antrag für die Zertifizierung Ihrer Ortsgruppe. Die Kriterien, die es zu erfüllen gilt, kann jede Ortsgruppe, die ihre Aufgaben satzungsgemäß wahrnimmt, erreichen:
  • Art- und tierschutzgerechte Ausbildung
  • Hundesportliche Angebote zu mindestens einer der im SV angebotenen Aktivitäten
  • Satzungsgemäßer Vorstand mit lizenzierten Fachwarten
  • Regelmäßige Teilnahme an Fachwartetagungen und Fortbildungen
  • Vorbildliche Organisationsstruktur (gepflegte Vereinsanlagen, verkehrssichere Sportgeräte etc.)
  • Vorbildliche Öffentlichkeitsarbeit (eigene Homepage, Teilnahme an öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, regelmäßige Berichte in der lokalen Presse, Jugendförderung usw.)
  • Freundschaftlicher und kameradschaftlicher Umgang untereinander und gegenüber Gästen und Interessenten
Weitere Informationen zum Zertifizierungsverfahren und Antragsformulare finden Sie hier: 
 

 
2. Wie muss ein Rücktritt vom Vorstandsamt erklärt werden?
 
In der Ortsgruppenberatung gingen im Januar dieses Jahres vermehrt die Anfragen dahingehend ein, wie ein Rücktritt vom Vorstandsamt erklärt werden muss und wem gegenüber. Da die Satzung der Ortsgruppen diesbezüglich keine Regelung vorsieht, ist die Frage auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches zu klären.
 
Danach kann ein Rücktritt immer auch mündlich erfolgen. Zuständig für die Entgegennahme der Rücktrittserklärung ist die Mitgliederversammlung, bzw. reicht es auch aus, wenn die Willenserklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes erfolgt, was sich aus § 26 Abs. 2 BGB ergibt. Trotzdem empfehlen wir, den Rücktritt, sofern er nicht schriftlich erfolgte, sich schriftlich bestätigen zu lassen. Denn wenn ein Vorstandsmitglied zurücktritt, brauchen der Vorstand sowie die Mitglieder der Ortsgruppe schnellstmöglich Klarheit.
 
Um auszuschließen, dass es später zu Diskussionen über eine im Streitfall schnell verkündete Rücktrittserklärung kommt, sollte die Rücktrittserklärung auf jeden Fall vom ausscheidenden Vorstandsmitglied bei den Ortsgruppenunterlagen vermerkt werden.
 
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Schriftform genau so wenig, wie die Angabe von Gründen. In der Regel wird es aber keine Probleme mit einer schriftlichen Erklärung geben, denn das Vorstandsmitglied hat ein eigenes Interesse daran, dass sein Rücktritt „sauber“ abläuft. Wird die schriftliche Rücktrittserklärung verweigert, so sollten Sie gegebenenfalls Zeugen der abgegebenen Rücktrittserklärung bitten, ein kurzes Protokoll nach etwa folgendem Muster anzufertigen:
 
 
Am ……………., um………..Uhr, erklärte das Vorstandsmitglied, Herr/Frau XYZ (Vorstandsposition…) der Ortsgruppe XYZ, im Beisein der Zeugen………………. den Rücktritt von seinem Vorstandsamt mit sofortiger Wirkung.
 
 
 
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Datum (Unterschrift(en) und Name(n))
 
 
Ulrich Luda, Vereinsjustiziar
 

 
3. Kompaktseminar in der Landesgruppe Nordrheinland
 
In Kürze findet in der Landesgruppe Nordrheinland in der Ortsgruppe Düren e.V. das zweite Kompaktseminar der SV-Akademie statt. In diesem Seminar bieten wir Ihnen die wichtigsten und interessantesten Themen aus dem Grundseminar und dem Fortsetzungsseminar für Ortsgruppenvorstände komprimiert während eines eintägigen Seminars an. Als besonderes „Highlight“ wird SV-Vizepräsident Nikolaus Waltrich das Kompaktseminar begleiten.
 
Nachstehend die Seminardaten:
 
Landesgruppe Nordrheinland (LG05)
Zeit: Samstag, 15. März 2014 / Beginn 09.00 Uhr
Ort: OG Düren e.V., An der Kuhbrücke 22, 52355 Düren
 
Für dieses Seminar sind noch einige Plätze frei. Nutzen Sie die Gelegenheit und reservieren Sie noch heute Ihren Platz im Seminar! 
 
Das Kompaktseminar der SV-Akademie bietet Ihnen eine praxisorientierte und leicht verständliche Einführung zu den folgenden interessanten und wichtigen Themen:
  • Haftungsfragen im Verein (Haftung des Vorstandes, der Mitglieder, Aufsichts- und Verkehrssicherungspflichten etc.)
  • Vor- und Nachteile der Eintragung im Vereinsregister
  • SV-Sportversicherung
  • Vereins- und Satzungsrecht
  • Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Menschenführung und Konfliktmanagement
  • Diskussion
Für das Kompaktseminar in der OG Düren e.V. konnten wir wieder hochkarätige Referenten gewinnen:
  • Nikolaus Waltrich, Vizepräsident des SV
  • Heiko Chr. Grube, Pressesprecher des SV
  • Ulrich Luda, Vereinsjustiziar
  • Günter Oehmig, stellv. Geschäftsführer und Leiter der SV-Akademie
Die Teilnahme an den Seminaren gilt auch als Auffrischungskurs für die Verlängerung einer Zuchtwarte- oder Übungsleiterlizenz. Die Teilnahmegebühren betragen EUR 64,90 pro Person; Mittagessen und Tagungsgetränke sind im Preis inbegriffen. Teilnahmeberechtigt sind alle SV-Mitglieder.
 
Das Team der SV-Akademie freut sich schon jetzt, Sie am 15. März in Düren begrüßen zu dürfen! Das Anmeldeformular finden Sie auf hier: http://www.schaeferhunde.de/fileadmin/pdf/akademie/Anmeldungen/werbung_akademie_2014.pdf
 

 
4. Bundesseminar 2014 mit Dr. Esther Schalke
 

 

 

Wir freuen uns, Ihnen schon in Kürze wieder ein Bundesseminar mit der bekannten Fachtierärztin für Tierverhalten, Frau Dr. Esther Schalke, anbieten zu können. Das Seminar findet am Samstag, 5. April 2014 in der OG Kassel-Niederzwehren e.V. statt. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl mit Hund auf zehn begrenzt ist. Die Teilnahmegebühr beträgt 30,– EUR, SV-Mitglieder erhalten wieder eine Ermäßigung von 10,– EUR.
 
Themen des Seminar sind:
  • Angewandte Lerntheorien im Hundesport
  • Unterordnung
  • Schutzdienst
Ein Anmeldeformular finden Sie hier: 
 

 
5. Informationen der Hauptgeschäftsstelle
 
Information zur Anerkennung von Prüfungen aus Österreich und der Schweiz
  • Eine BH-Prüfung (nach IPO gerichtet) ist als Vorstufe für alle Prüfungen im VDH-Bereich anerkannt.
  • Eine BH (nach österreichischer Prüfungsordnung gerichtet) ist nur zusammen mit einer IPO 1 aus Österreich als Vorstufe für eine IPO 2 im SV-Bereich anerkannt und reicht allein nicht als Vorstufe für eine IPO 1 im SV-Bereich aus.
  • Eine BH (nach österreichischer Prüfungsordnung gerichtet) ist nur zusammen mit einer FH 1 oder FH2 aus Österreich als Vorstufe für eine FH-Prüfung im SV-Bereich anerkannt und reicht allein nicht als Vorstufe für eine FH-Prüfung im SV-Bereich aus.
  • Eine BgH 1 (nach Schweizer Prüfungsordnung gerichtet) oder BH 1 (nach Schweizer Prüfungsordnung gerichtet) ist nur zusammen mit einer IPO 1 aus der Schweiz als Vorstufe für eine IPO 2 im SV-Bereich anerkannt und reicht allein nicht als Vorstufe für eine IPO 1 im SV-Bereich aus.
  • Eine BgH 1 (nach Schweizer Prüfungsordnung gerichtet) oder BH 1 (nach Schweizer Prüfungsordnung gerichtet) ist nur zusammen mit einer FH 1 oder FH2 aus der Schweiz als Vorstufe für eine FH-Prüfung im SV-Bereich anerkannt und reicht allein nicht als Vorstufe für eine FH-Prüfung im SV-Bereich aus.
SEPA – einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
 
Die Umstellung des internationalen Bankenverkehrs wird nicht wie geplant am 1. Februar, sondern erst am 1. August verbindlich greifen. Dann müssen Unternehmen und Vereine alles mit IBAN, BIC und Prüfziffer in der neuen SEPA zeichnen. Besonders betrifft das die Lastschrift. 
 
Welche Auswirkungen dies für Sie als Mitglied oder Ihre Ortsgruppe hat und was sich dadurch für Sie ändert, haben wir in einem ausführlichen Artikel in der SV-Zeitung in der Ausgabe August 2013 beschrieben. Diese Information finden Sie auch auf unserer Homepage unter der Rubrik "Service / Formulare/Infobroschüren" zum Download oder unter folgendem Link: 
 

 
6. SV-Bestellservice: Prüfungsordnungen
 
Dank der milden Witterung bereiten sich viele Mitglieder in unseren Ortsgruppen bereits auf ihre erste Prüfung in diesem Jahr vor. Das ist die Gelegenheit, sich rechtzeitig die aktuellen Prüfungsordnungen zu besorgen.
 
Preis: 4,00 EUR inkl. MwSt.
Ab 10 zu je 3,60 € und Sie sparen 10% !
 
Details:
  • Leitfaden der Fédération Cynologique Internationale (FCI) des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) für internationale Gebrauchshundprüfungen und internationale Fährtenhundprüfungen
  • Inklusive Prüfungsordnung des SV für Ausdauerprüfung (AD)
  • Internationale Prüfungsordnung für Rettungshundeprüfungen
  • Hüteordnung des SV für Leistungshüten
 
Bestellen Sie noch heute:
 
 
 


Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. • Steinerne Furt 71 • 86167 Augsburg
- vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch die Hauptgeschäftsführung
Hauptgeschäftsführer Hartmut Setecki
VR Augsburg 15

Telefon 0821 74002-0 • Telefax 0821 74002-903
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
http://www.schaeferhunde.de

Qualitätsmanagementsystem zertifiziert
nach DIN EN ISO 9001:2008 (Reg.-Nr. 200112)

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