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Eine Information der SV-Hauptgeschäftsstelle für die Landesgruppen, Ortsgruppen und Richter im SV


Themen im Juli 2013:
  1. Änderung der PO
  2. Beitragspflicht der Mitglieder
  3. Rücktritt vom Vorstandsamt
  4. Seminare der SV-Akademie
  5. Eintrittskarten für BSZ + BSP
  6. Informationen der SV-Hauptgeschäftsstelle
  7. Willkommen bei SV-Media – auf BSZ + BSP

 

 
1. Änderung der Prüfungsordnungen
 
Belastbarkeit von Hündinnen in der Zeit der frühen Trächtigkeit
 
Der VDH-Vorstand hat in seinen Sitzungen am 4. Januar und 30. Mai 2013 folgende Änderung der Prüfungsordnungen im Bereich Hundesport und Gebrauchshundewesen beschlossen:
 
Eine Hündin darf ab dem 19. Tag nach dem Deckakt keine der folgenden Sportarten ausüben: Agility, VPG, FH, Obedience, Wasserarbeit, Flyball, Rettungshundearbeit, Ralley-Obedience. Dies gilt bis zur vollendeten 12. Woche nach dem Wurftag. Im Bereich Ausdauer darf ab dem Deckakt keine Belastung mehr stattfinden.
 

 
2. Beitragspflicht der Mitglieder
 
Die Satzung der Ortsgruppen sieht in § 8 Abs. 5 vor, dass der Jahresmitgliedsbeitrag spätestens bis zum 31.05. des Kalenderjahres zur Zahlung fällig ist, wenn nicht auf der Jahreshauptversammlung eine andere Fälligkeit beschlossen wurde. Doch wie in jedem Jahr gibt es immer wieder einige Mitglieder, die es mit ihrer Zahlungspflicht nicht so genau nehmen und  bei denen der von der Ortsgruppe durchgeführte Lastschrifteinzug nicht zum Erfolg führt, aus welchen Gründen auch immer. Ab dem 01. Juni des Jahres heißt es daher zu handeln.
 
Manchen Ortsgruppenvorständen ist es nicht immer gegenwärtig, dass sogar das Gesetz sie für die Einziehung von Ortsgruppenbeiträgen in die Pflicht nimmt. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die Beitreibung ausstehender Mitgliedsbeiträge eine der wichtigsten Geschäftsführungspflichten des Vorstandes.
 
Ob diese Verpflichtung vom Vorstand auch erfüllt wurde, ist spätestens  von den Kassenprüfern genauestens zu überprüfen, insbesondere was der Vorstand unternommen hat, säumige Mitglieder zur Zahlung aufzufordern und gegebenenfalls die nicht beglichenen Jahresbeiträge einzutreiben.
 
Der Rechtsweg zur Eintreibung von Jahresmitgliedsbeiträgen sollte immer nur die letzte Lösung sein, zumal der Kostenaufwand oftmals in keinem vernünftigen  Verhältnis zu den zu zahlenden Jahresmitgliedsbeiträgen stehen wird. Die Satzung der Ortsgruppen gibt dem Vorstand mit § 7 Abs. 5 SdO ein Instrumentarium in die Hand, von dem säumigen Mitglied dennoch den Jahresbeitrag erfolgreich einzutreiben, indem ihm bei Nichtzahlung des Beitrages die Streichung von der OG-Mitgliederliste angedroht wird. Dies dürfte bei säumigen Zahlern bzw. Nichtzahlern oftmals Wirkung zeigen.
 
Folgende Schritte bezüglich des § 7 Abs. 5 Satzung der Ortsgruppen sind strikt einzuhalten:
  1. Erfolgt keine Zahlung bis zum 31.05. des Jahres bzw. bis zu dem in der Jahreshauptversammlung festgesetzten Termin, tritt automatisch Fälligkeit per 01.06. des Jahres ein, bzw. am Folgetag der von der Jahreshauptversammlung beschlossenen Zahlungsfrist. 
  2. Erste Mahnung mit kalendermäßig bestimmter Frist zur Zahlung.
  3. Zweite Mahnung mit zusätzlicher Androhung der Streichung von der Mitgliederliste
  4. Vorstandsbeschluß über die Streichung. (Die Streichung darf frühestens zwei Monate nach Absendung der zweiten Mahnung erfolgen)
  5. Schriftliche Mitteilung über die Streichung.
Ulrich Luda, Vereinsjustiziar
 
 

 
3. Rücktritt vom Vorstandsamt
 
Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass ein Vorstandsmitglied, sei es aus persönlichen oder beruflichen Gründen, den Entschluss fasst, sein Vorstandsamt während der Wahlperiode niederzulegen. In diesem Zusammenhang werden im Rahmen der Rechtsberatung für Ortsgruppen häufig nachfolgende Fragen gestellt: 
 
Wem gegenüber muss der Rücktritt erklärt werden?
 
Möchte oder muss ein Vorstandsmitglied von seinem Amt zurücktreten, kann die Rücktrittserklärung sowohl in der Mitgliederversammlung als auch gegenüber einem Vorstandskollegen abgegeben werden. § 26 Abs. 2 Satz 2 BGB normiert: „Ist eine Willenserklärung gegenüber einem Verein (Ortsgruppe) abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitglied des Vorstands“.
 
Ist eine schriftliche Erklärung notwendig?
 
Es gibt weder eine gesetzliche noch satzungsrechtliche Regelung, die eine schriftliche Erklärung des Rücktritts fordert. Das heißt, dass auch eine mündliche Erklärung ausreicht. Wichtig: ein Rücktritt vom Rücktritt ist nicht möglich.
 
Zur Vermeidung von Missverständnissen ("wir haben Deine Erklärung lediglich als Ankündigung verstanden" oder "ich habe das gar nicht so gemeint"), empfiehlt es sich, den Zugang der Rücktrittserklärung eindeutig zu dokumentieren, um darüber einen Nachweis zu besitzen. Dies dient der Rechtssicherheit und schließt Missverständnisse aus. 
 
Nachfolgende Möglichkeiten bieten sich an:
 
Das Vorstandsmitglied erklärt seinen Rücktritt während der Mitgliederversammlung und dies wird im Versammlungsprotokoll festgehalten. 
Wird das Vorstandsamt während einer Vorstandssitzung niedergelegt, so ist dies im Vorstandssitzungsprotokoll zu vermerken.
 
Sollte der Rücktritt mündlich außerhalb der Mitgliederversammlung oder einer Vorstandssitzung einem anderen Vorstandskollegen erklärt werden, so sollte das ehemalige Vorstandsmitglied gebeten werden, seine mündliche Kündigung schriftlich zu bestätigen.
 
Sofern vorgenannte Verfahrensweise eingehalten wird, kann keine Rechtsunsicherheit über die Vakanz eines Vorstandsamtes bestehen und der Vorstand ist nunmehr verpflichtet, entweder über eine kommissarische Besetzung oder Ergänzungswahl den Vorstand wieder zu vervollständigen. 
 
Ulrich Luda, Vereinsjustiziar
 

 
4. Seminare der SV-Akademie
 
Auch, wenn wir uns zurzeit noch mitten im Hochsommer befinden und in vielen Bundesländern bereits Ferien sind, so steht doch der Herbst schon bald bevor. In vielen Ortsgruppen beginnen dann schon die Vorbereitungen für die Jahreshauptversammlung. Die Herbst-Seminare der SV-Akademie bieten hierfür eine gute Gelegenheit, sich die nötigen Kenntnisse unserer Satzungen und Ordnungen anzueignen oder vorhandene Kenntnisse zu vertiefen.
 
Nachstehend die Termine:
 
Fr, 08. / Sa, 09.11.2013: Grundseminar für Ortsgruppenvorstände
 
Sa, 16.11.2013: Aufbauseminar für Ortsgruppenvorstände
 
Ein Anmeldeformular finden Sie unter nachfolgendem Link: 
 

 
5. Eintrittskarten für Hauptvereinsveranstaltungen

Die Vorbereitungen für die Hauptvereinsveranstaltungen sind auch dieses Jahr wieder im vollen Gange. Wir möchten Sie deshalb noch einmal an die Termine erinnern:

BSZ-Logo 2013
BSP-Logo 2013
 
SV-Bundessieger-Zuchtschau vom 30. August
 - 1. September in Kassel, LG09 (Auestadion) 
SV-Bundessieger-Prüfung vom 13. – 15. September in Göttingen, LG03 (Jahnstation)

Mit dem Rundschreiben im Juni erhielten die Ortsgruppen wieder Plakate der beiden Hauptvereinsveranstaltungen. Bitte werben Sie auch dieses Jahr wieder intensiv für unsere Hauptvereinsveranstaltungen, denn Sie helfen dadurch mit, den Verein in der breiten Öffentlichkeit zu repräsentieren! 

Platzieren Sie die Plakate bitte werbewirksam, um möglichst viel Interesse für die Veranstaltungen zu wecken.

Ab sofort können auch die Eintrittskarten für die beiden Hauptvereinsveranstaltungen wieder direkt bei der Hauptgeschäftsstelle bestellt werden:

Bundessiegerzuchtschau:

3-Tageskarte:    22,00 EUR*
2-Tageskarte:    17,00 EUR* 
1-Tageskarte:    12,00 EUR*


Bundessiegerprüfung:

3-Tageskarte:    15,00 EUR*
2-Tageskarte:    10,00 EUR*
1-Tageskarte:    7,00 EUR*

Wie immer haben Kinder freien Eintritt, Jugendliche ab 12 bis 18 Jahre zahlen nur die Hälfte. 

Bestellen Sie Ihre Eintrittskarten noch heute: 
 
 

 
6. Informationen der Hauptgeschäftsstelle
 

 

 

Prüfungsteilnahme für Neumitglieder
 
Bitte beachten Sie, dass Neumitglieder, die an einer Prüfung teilnehmen möchten, sich rechtzeitig in der Hauptgeschäftsstelle als Mitglied anmelden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel eine Woche. Gerne können Sie vorab die Mitgliedsnummer telefonisch erfragen.
 
Verzeichnis der Amtsträger des SV
 
Noch einmal möchten wir Sie darauf hinweisen, dass dieses Verzeichnis aus Kostengründen nicht mehr gedruckt und versandt wird.
 
Auf unserer Homepage unter der Rubrik "SV / Mein SV / Verzeichnisse" wird das Verzeichnis dafür monatlich aktualisiert, so dass Sie auf diesem Weg immer über aktuelle Anschriften unserer Amtsträger verfügen. Das Verzeichnis umfasst neben den Anschriften der Inlands- und Auslandsrichter des SV auch die Kontaktdaten des SV-Vorstandes, der Mitglieder der Ausschüsse und der Vereinsgerichte. Das Verzeichnis kann kostenlos heruntergeladen werden. 
Hier der Link (bitte vorher anmelden!): 
 
 
 

 


 

 

 

7. Willkommen bei SV-Media!

 

 
Wie gewohnt überträgt der Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. auch in diesem Jahr wieder die Bundessiegerzuchtschau in Kassel und die Bundessiegerprüfung in Göttingen live übers Internet. 
 
Melden Sie sich gleich für eines unserer Angebote an. Eine Preisliste und das Anmeldeformular finden Sie hier:
 
 
 

 


 


Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. • Steinerne Furt 71 • 86167 Augsburg
- vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch die Hauptgeschäftsführung
Hauptgeschäftsführer Hartmut Setecki
VR Augsburg 15

Telefon 0821 74002-0 • Telefax 0821 74002-903
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
http://www.schaeferhunde.de

Qualitätsmanagementsystem zertifiziert
nach DIN EN ISO 9001:2008 (Reg.-Nr. 200112)

Hinweis: Falls ein Link nicht funktioniert, kopieren Sie ihn einfach in die Zwischenablage und setzen Sie ihn direkt in die Adressleiste Ihres Browsers ein.

 

 

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