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Eine Information der SV-Hauptgeschäftsstelle für die Landesgruppen, Ortsgruppen und Richter im SV


Themen im April 2013:
  1. Information zur Prüfungsaufsicht
  2. Neuer Internet-Auftritt des SV
  3. Feiern Sie mit am "Tag des Hundes"
  4. Informationen der SV-Hauptgeschäftsstelle
  5. Aktualisierungsdienst
  6. SV-Praxisheft – Wie bilde ich einen Hund zur Begleithundprüfung/VT aus?

1. Information zur Prüfungsaufsicht

 
Aus gegebenem Anlass möchten wir die Ortsgruppen und Prüfungsleiterinnen / Prüfungsleiter gerne auf folgenden Sachverhalt hinweisen.
 
Prüfungsaufsichten entsprechend der Prüfungsordnung, 1. Allgemeiner Teil, sind offizielle Maßnahmen des Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V., für die fachkundige Personen (im Regelfall Leistungsrichter des SV) beauftragt werden, die ordnungsgemäße Durchführung von Prüfungen zu beaufsichtigen.
 
Die Beauftragung erfolgt durch den SV-Vorstand, zumeist durch den Vereinsausbildungswart, in schriftlicher Form, so dass sich die beauftragte Person, auf Verlangen, durch Vorlage des Schriftstücks legitimieren kann und wird.
 
Andere Mitglieder, Personen, oder Mitglieder von Vereinigungen haben keine Legitimation und sind nicht beauftragt, für den SV Prüfungsaufsichten durchzuführen. Entsprechend haben sie keine Befugnisse im Hinblick auf die stattfindende Prüfung.
Für Gäste der Veranstaltung schließt sich ein Verhalten, das dem Kameradschaftsgeist zuwiderläuft, aus. Hierunter sind unter anderem grobe Ungebühr gegenüber dem amtierenden Richter oder Amtsträgern und/oder haltlose, leichtfertige Verdächtigungen eines anderen Mitgliedes zu verstehen.
 
Ein solches Verhalten widerspricht zudem dem gemeinsamen Ziel der Mitgliedschaft, den Vereinsfrieden und die Kameradschaft zu wahren sowie eine positive Zusammenarbeit zum Erreichen der satzungsmäßigen Vereinsziele zu pflegen.
 
In diesem Zusammenhang sei auch auf die Verantwortung des Veranstaltungsleiters hingewiesen, der für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im gesamten Veranstaltungsgelände Sorge zu tragen hat.
 
So steht es dem amtierenden Leistungsrichter zu, bei Nichtbeachtung von Ordnung und Sicherheit, die Veranstaltung zu unterbrechen oder zu beenden. Verstößt eine Hundeführerin oder ein Hundeführer gegen diese Rahmenbedingungen, gegen die Prüfungsordnung, gegen die Regeln des Tierschutzgesetzes und gegen die guten Sitten, so führt dies zum Ausschluss von der Veranstaltung.
 
Das Urteil des Leistungsrichters ist endgültig und unanfechtbar. Jegliche Kritik an dem Urteil kann die Verweisung vom Hundesportgelände und eventuell weitere Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen. In begründeten Fällen, die sich nicht auf Tatsachenentscheidungen, sondern auf Regelverstöße des Leistungsrichters beziehen, ist eine Beschwerde möglich. Diese Beschwerde ist in schriftlicher Form beim zuständigen Verband/Verein einzureichen.
 
Sie kann nur über die Veranstaltungsleitung eingereicht werden, und muss von dem Beschwerdeführer, dem 1. Vorsitzenden des Vereins und einem weiteren Zeugen unterschrieben sein. Diese Beschwerde ist innerhalb von acht Tagen nach der Veranstaltung vorzulegen. Aus der Anerkennung einer solchen Beschwerde leitet sich kein Anspruch auf Revidierung des Leistungsrichter-Urteils ab. Videoaufzeichnungen gelten nicht als Beweise.
 

 
2. Neuer Internet-Auftritt des SV
 
Wichtige Information: Umstellung der SV-Homepage
 
Am Mittwoch, 24.04.2013, gehen wir mit einem komplett überarbeiteten Internet-Auftritt des SV ans Netz. Im Verlauf der Umstellungsarbeiten wird unsere Homepage vorübergehend leider nicht zur Verfügung stehen. Die Ausfälle betreffen die Homepage des SV und alle Hauptvereinsveranstaltungsseiten.
 
Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Wir freuen uns aber schon jetzt, Sie bald auf unseren "neuen" Seiten begrüßen zu dürfen.
 

 
3. Feiern Sie mit am "Tag des Hundes"
 
Am 9. Juni 2013 wird wieder der Tag des Hundes gefeiert. 
 
Bundesweit werden der VDH und seine Mitgliedsvereine an einem Aktionswochenende vielfältige Aktivitäten rund um den Hund anbieten. Ob auf Hundeplätzen oder in Parks – überall finden Veranstaltungen statt, bei denen Hunde die Hauptrolle spielen. Es liegen bereits zahlreiche Anmeldungen vor. 
 
Alle Vereine, die sich am Tag des Hundes beteiligen, werden mit einem kostenlosen Werbepaket ausgestattet. Jeder Verein erhält 30 Plakate (A3) und 200 Flyer (DIN lang) zugesandt, die er vorher auf der Webseite individuell gestalten kann. Zusätzlich erhalten die Vereine Materialien und Give-Aways unserer Sponsoren sowie Aufkleber und Wegweiser, um ihre Aktionen am Tag des Hundes auszuschildern.
 
Nutzen Sie den Tag des Hundes und zeigen Sie, wie vielfältig das Leben mit Hunden sein kann. Präsentieren Sie Ihre Ortsgruppe und gewinnen Sie neue Mitglieder. Faszinieren Sie andere von einem Leben mit dem Hund.
 
Feiern Sie mit und melden Sie jetzt Ihre Aktion an!
 
Zur Anmeldung geht es hier: http://www.tag-des-hundes.de
 
Eine Liste der Ortsgruppen, die bereits mitmachen, finden Sie hier: http://www.schaeferhunde.de/site/fileadmin/pdf/aktuell/2013/Tag%20des%20Hundes%202013%20Teilnehmer.pdf
 

 
4. Informationen der Hauptgeschäftsstelle
 

 

 

Mitglieder
 
Bitte achten Sie in Ihrer OG-Mitgliederliste auf Mitglieder mit dem Vermerk "unbekannt verzogen seit..." Sollte Ihnen die aktuelle Anschrift bekannt sein, bitten wir um eine kurze Mitteilung.
 
Gleiches gilt bei Mitgliedern auf Ihrer Liste mit dem Vermerk "wegen nicht bezahlter Beiträge gestrichen am .....". Bitte sprechen Sie mit dem betreffenden Mitglied und weisen es auf die nicht bestehende Mitgliedschaft hin. Das Mitglied kann sich natürlich jederzeit mit der Hauptgeschäftsstelle in Verbindung setzen und die Angelegenheit persönlich klären. 
 
Prüfungsteilnahme für Neumitglieder
 
Bitte beachten Sie, dass Neumitglieder, die an einer Prüfung teilnehmen möchten, sich rechtzeitig in der Hauptgeschäftsstelle als Mitglied anmelden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel eine Woche. Gerne können Sie vorab die Mitgliedsnummer telefonisch erfragen.
 
Terminschutz
 
Wir möchten Sie noch einmal auf die Eingangsfrist von 10 Arbeitstagen für Terminschutzanträge hinweisen. Terminschutzanträge und Terminerweiterungen für Prüfungen (formloser schriftlicher Antrag, bezogen auf den Erstantrag) können nur dann genehmigt werden, wenn der Antrag, die Erweiterung oder Verlegung innerhalb dieser Eingangsfrist in der HG vorliegen.
 
Die Terminschutzbestätigung mit Gebührenrechnung versenden wir ab sofort direkt an den Vorsitzenden bzw. die Postadresse Ihrer Ortsgruppe. Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass die Terminschutzbestätigung an den Prüfungsleiter und die Gebührenrechnung an den Kassenwart Ihrer Ortsgruppe weitergeleitet wird. Nicht gebührenpflichtige Terminschutzbestätigungen oder Änderungen versenden wir weiterhin an den Prüfungs- bzw. Veranstaltungsleiter.
 
Falls sich der Termin einer bereits von uns bestätigten Veranstaltung ändert, senden Sie uns einfach eine Kopie Ihrer Terminschutzbestätigung und geben Sie auf dieser Kopie deutlich den neuen Termin an. Natürlich kann die Terminverlegung oder Terminerweiterung auch formlos, z. B. per E-Mail gemeldet werden.
 
Zusätzlich gilt bei Terminverlegungen, dass diese nur innerhalb des gleichen Kalenderjahres möglich sind. Bei gleicher Tagesanzahl werden keine weiteren Terminschutz-Gebühren erhoben. Wichtig hierbei ist, dass Bezug auf den ursprünglichen Antrag genommen wird (Angabe der Terminschutz-Nr. oder vorheriges Veranstaltungs-Datum).
 
Der Ausfall einer Veranstaltung ist der Terminschutzstelle der SV-Hauptgeschäftsstelle (Tel. 0821 74002-42 / -43, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) bis Donnerstag, 12:00 Uhr vor dem geplanten Prüfungstermin, mitzuteilen.
 
Ausgenommen hiervon sind natürlich kurzfristige Ausfälle eines amtierenden Richters. Hier gilt für die verpflichteten Richter: sollten Sie, z. B. krankheitsbedingt, gezwungen sein, Ihre Verpflichtung abzusagen, teilen Sie dies bitte zeitgleich zum Veranstalter auch dem Vereinsausbildungswart telefonisch mit. Die Ortsgruppen bitten wir in solchen Fällen um Verständnis, dass die Terminschutzgebühr nicht zurückerstattet werden kann, da, wie oben erwähnt, die Möglichkeit einer Verlegung besteht.
 
Noch eine Bitte in eigener Sache: Alle Bewertungslisten werden in unserem Haus eingescannt. Klammern oder tackern Sie die Listen deshalb bitte nicht zusammen, wir müssen die Klammern sonst alle wieder entfernen. Verwenden Sie zum Heften deshalb Büroklammern, Schnellhefter oder Hüllen. Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe danken wir Ihnen!
 

 
5. Aktualisierungsdienst

 


Nachstehend finden Sie Links zu verschiedenen aktuellen Verzeichnissen und Informationen:

Aktuelles Anschriftenverzeichnis der Amtsträger des SV
http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=569

Aktuelles Verzeichnis der ID-Beauftragten und ihrer Bezirke
http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=569

Aktuelles Verzeichnis der Welpenvermittlungsstellen
http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=569

Aktuelles Verzeichnis der Ammenvermittlungsstellen
http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=569

Körplan 2013

Körorte

 
 

6. SV-Praxisheft:

Wie bilde ich einen Hund zur Begleithundprüfung/VT aus?

 

– Ein Trainingsmanual –
 
Die SV-Akademie bringt mit der vorliegenden Broschüre eine weitere Ausgabe in der sehr erfolgreichen Serie kleiner und kompakter Infohefte für alle Hundefreunde heraus. 
 
„Wie bilde ich einen Hund zur Begleithundprüfung/VT aus“ ist ein ein neues, allseits verständliches Werk, das dem Anfänger sowie dem breiten Publikum der Hundefreunde in unserem Verein einen Überblick über den Aufbau und die Förderung von Trieb durch Beute und Futter unter Beachtung des Tierschutzgedankens gibt. 
 
Denn „Hund“ heißt: Leben mit einem vierbeinigen, vielseitigen Partner, der auch und gerade in der Gemeinschaft seinen Charme und seine Talente entfaltet - wenn er denn richtig verstanden und behandelt wird. Dieses Verständnis zu fördern, ist Anliegen des Verfassers, Carl Semler, der uns viele Möglichkeiten zur Erziehung und Ausbildung aufzeigt. Denn Wissen und Verstehen sind zwei Seiten der gleichen Medaille und beides soll dem Welpen wie dem Junghund zugute kommen.
 
bild bh broschuere
 
 
Preis: 5,00 EUR
 
Bestellen Sie noch heute online im SV-Bestellservice: http://www.sv-shop.com/shop/index.php/bh-broschuere.html
 
oder per Telefon: 0821 74002-37 / E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
 
 

 


Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. • Steinerne Furt 71 • 86167 Augsburg
- vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch die Hauptgeschäftsführung
Hauptgeschäftsführer Hartmut Setecki
VR Augsburg 15


Telefon 0821 74002-0 • Telefax 0821 74002-903
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
http://www.schaeferhunde.de


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