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Eine Information der SV-Hauptgeschäftsstelle für die Landesgruppen, Ortsgruppen und Richter im SV

Themen im Januar 2013:
  1. Information des Vereinsausbildungswartes
  2. Herausgabe von Vereinsunterlagen
  3. Auslobung von Geldpreisen
  4. Für Ortsgruppen und Mitglieder: die Sportversicherung des SV
  5. Neu: Kompaktseminare der SV-Akademie
  6. Informationen der SV-Hauptgeschäftsstelle
  7. Aktualisierungsdienst
  8. SV-Bestellservice – Prüfungsordnungen

  9. 1. Informationen des Vereinsausbildungswartes
     
    Aus gegebenem Anlass und um weiterhin Transparenz und Ehrlichkeit im Leistungsbereich zu gewährleisten, bitten wir, im Namen des Vereinsausbildungswartes, folgende Punkte zu beachten:
     
    1. Fährtengelände
    Das Fährtengelände muss im Umfang und in der Beschaffenheit der Prüfungsordnung entsprechen. Um Ihnen eine umfassende Beurteilung der gezeigten Leistungen zu ermöglichen, hat das Legen der Fährte im Beisein der Leistungsrichterin / des Leistungsrichters zu erfolgen.
     
    2. Geräte
    Alle Geräte (Hürde, Kletterwand, Springhölzer, Verstecke, Chiplesegerät und Helferausstattung/-bekleidung, etc.) müssen entsprechend der Prüfungsordnung bereit gestellt werden. Ohne ordnungsgemäße Bereitstellung kann eine Prüfung nicht abgenommen werden.
     
    3. Beginn der Prüfung
    Der Treffpunkt für Leistungsrichterin / Leistungsrichter und Prüfungsleiter ist zwingend am Vereinsheim der durchführenden Ortsgruppe. Bitte achten Sie dabei auch auf die festgelegten Zeiten des Prüfungsbeginns:
    • Freitags ab 12:00 Uhr
    • Samstags/Sonntags nicht vor 06:00 Uhr bzw. nicht vor 07:00 Uhr (Wintermonate: Januar bis April und September bis Dezember). 
    4. Reduzierung der Prüfungstage/Ausfall der Prüfung
    Bei Reduzierung der Prüfungstage (zwei Tage auf einen Tag) aufgrund geringer Teilnehmerzahl ist die SV­-Hauptgeschäftsstelle bis Donnerstag 12:00 Uhr hierüber zu informieren. Bei Reduzierung der Prüfungstage bzw. Absage der Prüfung nach diesem Zeitpunkt ist immer der Vereinsausbildungswart unter der Telefonnummer (Mobil) 0171 7560027 durch den Prüfungsleiter zu informieren.
     
    Sofern diese Benachrichtigung nicht erfolgt, gehen eventuell anfallende Kosten für eine möglicherweise beauftragte Prüfungsaufsicht zu Lasten der durchführenden Ortsgruppe.
     
    Bei Nichtbeachtung und Verdacht auf Prüfungsmanipulation behält sich der Hauptverein vor, eine Leistungsüberprüfung gemäß § 14 der Rechts- und Verfahrensordnung zu beantragen und die vergebenen Ausbildungskennzeichen gegebenenfalls abzuerkennen.
     
    Entgegen anderslautenden Meldungen werden auch im Jahr 2013 Prüfungsaufsichten entsprechend der Prüfungsordnung stattfinden.
     
    Die Prüfungsaufsicht ist eine vollkommen neutrale Maßnahme, der sich im Laufe im des vergangenen Jahres eine Vielzahl von Ortsgruppen und Leistungsrichterinnen/Leistungsrichtern erstmalig gegenübersahen.
     
    Da die Prüfungstermine, zu denen eine Prüfungsaufsicht entsandt wird, in erster Linie nach dem Zufallsprinzip ausgesucht werden, bedeutet eine Prüfungsaufsicht nicht, dass die betroffene Leistungsrichterin/der betroffene Leistungsrichter in Zusammenhang mit irgendwelchen Unregelmäßigkeiten stehen.
     
    5. BH-Prüfungen (wichtige Änderung)
    Die bislang geltende Regelung, wonach das mehrfache Richten in der gleichen Ortsgruppe für BH-Prüfungen möglich ist, wurde aufgehoben. Zukünftig gelten auch für die BH-Prüfungen die gleichen Regelungen wie für die IP-Prüfungen.
     
     

     
    2. Herausgabe von Vereinsunterlagen
     
    In vielen Ortsgruppen haben Vorstandswahlen stattgefunden, die zu Veränderungen im Vorstand geführt haben. Leider gibt es in diesem Zusammenhang teilweise Differenzen bei der Übergabe der Unterlagen, die sich im Laufe der Amtsperiode bei dem ehemaligen Amtsinhaber angesammelt haben.
     
    Rechtlich gesehen handelt es sich beim Vorstandsamt um einen Auftrag der Mitglieder im Sinne des BGB. Am Ende des Auftrages hat der Beauftragte (ehemaliges Vorstandsmitglied) alles herauszugeben, was er zur Erfüllung des Auftrages und aus der Erfüllung dieses Auftrages erlangt hat (§ 667BGB).
     
    Durch den Bundesgerichtshof wurde auch entschieden, dass der sogenannte drittgerichtete Schriftverkehr, den der Beauftragte geführt oder empfangen hat, auch von diesem herauszugeben ist. Es sind also auch diejenigen Schriftstücke, die das nicht mehr amtierende Vorstandsmitglied für die Ortsgruppe geschrieben oder erhalten hat, herauszugeben. Auch die vom ehemaligen Vorstandsmitglied selbst für die Ortsgruppe angelegten Akten sind herauszugeben.
     
    Wenn das nicht mehr amtierende Vorstandsmitglied sich weigert, die Vereinsunterlagen herauszugeben, bietet sich folgende Verfahrensweise an:
    • Dem ehemaligen Vorstandsmitglied sollte eine Frist gesetzt werden, bis zu der er die Unterlagen herauszugeben hat (die Ortsgruppe ist dafür beweispflichtig, dass der Betroffene die Aufforderung erhalten hat.)
    • Benennen Sie in der Aufforderung so genau wie möglich die Unterlagen, die zurückgegeben werden müssen.
    • Weigert sich das ehemalige Vorstandsmitglied, die Unterlagen herauszugeben, ist mit einer Nachfrist nochmals die Übergabe anzufordern.
    • Sollte auch die Nachfrist fruchtlos verstreichen, bleibt nur der Klageweg vor dem ordentlichen Zivilgericht. 
    • Parallel dazu wäre denkbar, die Einleitung eines vereinsinternen Ordnungsverfahrens durch eine Anzeige im Sinne von § 9 Rechts- und Verfahrensordnung zu beantragen.
    Die Sanktionsmöglichkeiten der Verbandsgerichte bzw. des Bundesgerichtes sind in § 3 Abs. 4 Rechts- und Verfahrensordnung aufgeführt, führen jedoch nicht zum vorrangigen Ziel, die Unterlagen vom ehemaligen Vorstandsmitglied zu erhalten. Die Herausgabe kann nur durch ein rechtskräftiges Urteil eines Zivilgerichtes im Wege der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher erzwungen werden. 
     
    Ulrich Luda, Vereinsjustiziar
     

     
    3. Auslobung von Geldpreisen
     
    Aus gegebenem Anlass und aufgrund von vermehrten Anfragen in der Ortsgruppen-Beratung in jüngster Vergangenheit weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Geldpreise bei Wett- und Pokalkämpfe nicht vergeben und ausgelobt werden dürfen.
     
    Der SV-Vorstand hat bereits im Jahr 1987 beschlossen, dass Geldpreise für Wettkämpfe nicht ausgeschrieben werden dürfen. Diese Beschluss hat nach wie vor Gültigkeit.
     
    Die Auslobung von Sachpreisen ist dagegen zulässig.
     

     
    4. Für Ortsgruppen und Mitglieder: die Sportversicherung des SV
     
    Im Zusammenhang mit dem Versand der Beitragsbescheide für das neue Jahr mehren sich Anfragen von Mitgliedern zur Sportversicherung des SV. Denn diese ist im Mitgliedsbeitrag inbegriffen, worauf im Beitragsbescheid auch hingewiesen wird.
     
    Schon seit langem ist die Sportversicherung ein fester Bestandteil des Leistungsangebots des SV. Viele Ortsgruppen konnten durch die Sportversicherung ihre früher bestehenden Versicherungsverträge kündigen und dadurch zum Teil erhebliche Kosteneinsparungen realisieren.
     
    Eingeführt wurde die Sportversicherung am 1. Januar 2003, also vor genau zehn Jahren. Ohne zusätzliche Kosten für die Mitglieder und Ortsgruppen  sind seitdem alle Ortsgruppen, Landesgruppen und der SV haftpflichtversichert und alle SV-Mitglieder unfallversichert. Die Unfallversicherung schließt auch die Schutzdiensthelfer ein, sofern sie SV-Mitglied sind.
     
    Wir möchten deshalb bei dieser Gelegenheit noch einmal auf die Versicherungsleistungen der Sportversicherung aufmerksam machen:
     
    Unfallversicherung:
    • Bis 10.000 EUR bei Tod 
    • 100.000 EUR bei Invalidität 
    • 10 EUR Krankenhaustagegeld und 10 EUR Genesungsgeld 
    • 2.000 EUR Bergungskosten
    Zusätzlich für Helfer im Schutzdienst:
    • Zahnbehandlung/-ersatz
      • a) für die Behandlung und den notwendigen Ersatz natürlicher Zähne bis zu 1.000,– EUR je Schadenfall;
      • b) für die Behandlung und den notwendigen Ersatz künstlicher Zähne bis zu 500,– EUR je Schadenfall.
    Haftpflichtversicherung:
     
    Die komplette Vereinshaftpflicht. Die Deckungssumme beträgt je Versicherungsfall 5 Mio EUR pauschal für Personen- und Sachschäden. Inbegriffen ist auch die Veranstalterhaftpflicht für die Durchführung satzungsgemäßer Veranstaltungen. Dazu kommen weitere Leistungen wie z.B. Schlüsselverlust (versichert bis 15.000 EUR) oder Obhutsschäden (z. B. an fremden Hundesportanlagen, versichert bis 125.000 EUR).
     
    Weitere ausführliche Informationen zur Sportversicherung sowie die detaillierten Versicherungsleistungen und -bedingungen finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik “Service/Download / Sportversicherung”. Hier der Link: http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=255
     
    Prüfen Sie also in Ihrer Ortsgruppe, ob Sie noch eine frühere eigene Vereinshaftpflichtversicherung oder Unfallversicherung für Schutzdiensthelfer unterhalten. Diese Verträge können in der Regel gekündigt werden, die Ersparnis kommt in voller Höhe Ihrer Ortsgruppe zugute. 
     
    Fragen zur Sportversicherung beantwortet Ihnen auch die OG-Beratung in der Hauptgeschäftsstelle unter der Rufnummer 0821 74002-40, Fax 0821 74002-9940 oder per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


    5. Neu: Kompaktseminare der SV-Akademie
     
    Wenngleich die SV-Akademie sich über die Nachfrage nach ihren Ortsgruppenseminaren in Augsburg nicht beklagen kann, so ist doch festzustellen, dass der überwiegende Teil der Seminarteilnehmer der letzten Jahre eher aus den südlicheren Landesgruppen stammt. Interessierte Vorstandsmitglieder aus den nördlichen und vor allem aus den östlichen Landesgruppen müssen eine lange Anfahrt in Kauf nehmen und nicht selten wertvolle Urlaubstage opfern, um an einem Ortsgruppenseminar teilzunehmen.
    Diesem Umstand will die SV-Akademie nun Rechnung tragen und mit ihrem Seminarprogramm 2013 völlig neue Wege gehen. So werden in diesem Jahr erstmals Seminare direkt vor Ort im Norden und Osten Deutschlands angeboten.
     
    In den neuen Kompaktseminaren werden die wichtigsten und interessantesten Themen aus dem Grundseminar und dem Fortsetzungsseminar in einer etwas verkürzten Form angeboten. Als besonderes „Highlight“ wird SV-Vizepräsident Nikolaus Waltrich die Kompaktseminare begleiten.
     
    Nachstehend finden Sie die Termine und Orte für die ersten beiden Kompaktseminare der SV-Akadmie:
     
    Landesgruppe Sachsen-Anhalt (LG19)
    Zeit: Samstag, 23.März 2013 / Beginn 08.00 Uhr
    Ort: OG Wimmelburg c/o SSV Eisleben, Wiesenweg 5, 06295 Lutherstadt Eisleben
     
    Landesgruppe Niedersachsen (LG03)
    Zeit: Samstag, 27. April 2013 / Beginn 08.00 Uhr
    Ort: OG Hannover-Engelbostel, Köllingsmoor 1, 30855 Langenhagen
     
    Und das sind die Themen der beiden Kompaktseminare:
    • Haftungsfragen im Verein
    • SV-Sportversicherung
    • Vereins- und Satzungsrecht
    • Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
    • Menschenführung und Konfliktmanagement
    • Diskussion
    Hochkarätige Referenten begleiten die beiden Seminare:
    • Nikolaus Waltrich, Vizepräsident des SV
    • Heiko Chr. Grube, Pressesprecher des SV (Kompaktseminar LG03)
    • Karsten Both, Pressereferent LG Saarland (Kompaktseminar LG19)
    • Ulrich Luda, Vereinsjustiziar
    • Günter Oehmig, stellv. Geschäftsführer und Leiter der SV-Akademie
    Die Teilnahme an den Seminaren gilt auch als Auffrischungskurs für die Verlängerung einer Zuchtwarte- oder Übungsleiterlizenz. Die Teilnahmegebühren betragen EUR 64,90 pro Person, Mittagessen und Tagungsgetränke sind im Preis inbegriffen.
     
    Über eine zahlreiche Teilnahme an den Kompaktseminaren würden wir uns freuen und empfehlen Ihnen, sich bei Interesse unverzüglich anzumelden, da erfahrungsgemäß die Seminare schon immer sehr rasch ausgebucht sind.
    Ein Anmeldeformular finden Sie in der SV-Zeitung oder auf unserer Homepage unter der Rubrik "SV-Akademie / Seminare". Hier der Link: http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=247&no_cache=1
     

     
    6. Informationen der Hauptgeschäftsstelle
     
    Prüfungen bei anderen VDH-Vereinen und -Verbänden
     
    Wir bitten Sie Ihre Mitglieder darauf hinzuweisen, dass Prüfungen, die bei anderen VDH-Verbänden absolviert wurden, gerne bei uns erfasst werden, aber dazu eine große Bitte:
     
    Senden Sie uns eine Kopie der Ahnentafel, gerne auch per Fax oder Mail, damit die Prüfung bei uns erfasst werden kann und Sie sich nicht ärgern müssen, wenn für die Körung oder Wurfeintragung die Prüfungen nicht lückenlos vorliegen.
     
    Die VDH-Vereine und –Verbände sollten untereinander zwar bestandene Prüfungen melden, jedoch wird dies nicht von allen regelmäßig übermittelt. Die Übermittlung erfolgt bei vielen nur 1 bis 2 mal jährlich.
     
    Registriergebühr
     
    Aus gegebenem Anlass möchten wir heute noch einmal darauf hinweisen, dass die anteilige Umlage zur Ergebnisregistrierung ("Registriergebühr") aufgrund des Beschlusses des Verwaltungs- und Wirtschaftsausschusses des SV für Veranstaltungen ab dem 01.01.2013 nicht mehr entrichtet werden muss.
     
    Portoerhöhung der Deutschen Post
     
    Bitte beachten Sie, dass die Deutsche Post zum Jahresbeginn das Briefporto erhöht hat. So wurde der Preis für den Standardbrief bis 20 Gramm im nationalen Versand von 0,55 auf 0,58 Euro erhöht. Der Preis für den nationalen Maxibrief (bis 1.000 Gramm) ist von 2,20 EUR auf 2,40 EUR angehoben worden. Frankieren Sie Ihre Briefsendungen an die Hauptgeschäftsstelle deshalb bitte ausreichend, damit kein unnötiges Nachporto entsteht.
     
    Eine genaue Übersicht der neuen Preise der Deutschen Post finden Sie hier: http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1015318_832

     
    6. Aktualisierungsdienst

    Nachstehend finden Sie Links zu verschiedenen aktuellen Verzeichnissen und Informationen:

    Aktuelles Anschriftenverzeichnis der Amtsträger des SV
    http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=569

    Aktuelles Verzeichnis der ID-Beauftragten und ihrer Bezirke
    http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=569

    Aktuelles Verzeichnis der Welpenvermittlungsstellen
    http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=569

    Aktuelles Verzeichnis der Ammenvermittlungsstellen
    http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=569

     
    Körplan 2013
     
     
     

     
    7. SV-Bestellservice: Prüfungsordnungen
     
    Rechtzeitig zu Beginn der Prüfungssaison: Besorgen Sie sich den Leitfaden der Fédération Cynologique Internationale (FCI) des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) für internationale Gebrauchshundprüfungen und internationale Fährtenhundprüfungen (gültig ab 01.01.2012, Neufassung).
     
    Ebenfalls inklusive: Die Prüfungsordnung des SV für Ausdauerprüfung (AD), die Internationale Prüfungsordnung für Rettungshundeprüfungen und die Hüteordnung des SV für Leistungshüten.
     
     
    Preis: 4,00 EUR, bei Sammelbestellungen ab 10 Stück 3,60 EUR/Exemplar (Sie sparen 10%!).
     
    Bestellen Sie noch heute:
     
    Telefon: 0821 74002-37 / E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
     
     


    Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. • Steinerne Furt 71 • 86167 Augsburg
    - vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch die Hauptgeschäftsführung
    Hauptgeschäftsführer Hartmut Setecki
    VR Augsburg 15

    Telefon 0821 74002-0 • Telefax 0821 74002-903
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    http://www.schaeferhunde.de

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