Themen im Februar 2012:
- Änderungen zur neuen Prüfungsordnung
- Fehlerhafte Beschlüsse der Mitgliederversammlung
- OG-Seminare 2012: noch sind Plätze frei
- Informationen der SV-Hauptgeschäftsstelle
- Aktualisierungsdienst
- SV-Bestellservice: Die neue Prüfungsordnung
Nicht selten kommen Fehler bei der Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung vor. Oft sind es Formalitäten, die nicht beachtet wurden, z. B. die Vorschriften zur Einberufung der Mitgliederversammlung, die Stimmberechtigung oder die Beschlussfähigkeit. Der Vorstand sollte die rechtlichen Regularien kennen, denn solche Fehler werden von Mitgliedern gern benutzt, um unliebsame Beschlüsse zu kippen.
Beschlüsse, die fehlerhaft beschlossen wurden, sind aber nicht automatisch ungültig. Hier muss unterschieden werden zwischen
- nichtigen Beschlüssen und
- nicht automatisch unwirksamen, aber anfechtbaren Beschlüssen.
Nichtige Beschlüsse
Nichtig sind Beschlüsse, wenn sie gegen ein Gesetz, die "guten Sitten" oder gegen Satzungsbestimmungen verstoßen, die dem Mitgliederschutz dienen.
Beispiele:
- Es wurden Beschlüsse auf einer Versammlung gefasst, zu der nicht eingeladen wurde.
- Die Nichtladung von Mitgliedern.
- Von vornherein nichtig sind auch Beschlüsse der Mitgliederversammlung, wenn die Versammlung durch einen Unbefugten einberufen wurde.
- Auch wenn in der Tagesordnung der Gegenstand der Beschlussfassung nicht ausreichend oder auch gar nicht aufgeführt wurde.
- Nichtig sind ebenfalls Beschlüsse der Mitgliederversammlung, wenn diese Sachverhalte an sich zieht, die in der Satzung eindeutig einem anderen Organ zugewiesen sind. Beispiel: Die Mitgliederversammlung beschließt den Ausschluss eines Mitgliedes, obwohl nach der Rechts- und Verfahrensordnung des SV hierüber nur ein Verbandsgericht des SV entscheiden kann.
Anfechtbare Beschlüsse
Anfechtbare Beschlüsse entstehen meist durch Verfahrensfehler. Sie sind nicht von vornherein nichtig, sondern müssen gerügt und vor einem staatlichen Gericht angefochten werden.
- Die Aussprache über Beschlüsse wurde vorzeitig abgebrochen.
- Die Beschlussfassung fand erst nach langer Sitzung spät nachts statt.
Das Verfahren bei einer Anfechtung
Wenn die Rüge ordnungsgemäß erhoben wurde und sachlich begründet ist, ist der beanstandete Beschluss als von Anfang an ungültig zu behandeln. Der Vorstand darf diesen Beschluss nicht ausführen, da er sich ansonsten schadensersatzpflichtig macht. Für den Verein bedeutet das, dass der Beschluss erneut in satzungsgemäßer Form herbeigeführt werden muss.
Jedes Mitglied kann die Nichtigkeit eines Beschlusses durch eine Feststellungsklage (§ 256 Zivilprozessordnung) erwirken. Ist dieses Urteil rechtskräftig, muss die Entscheidung auch durch das Registergericht beachtet werden.
Ulrich Luda, Vereinsjustiziar
Amtsträgerehrungen
Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2012 die Anträge auf Verleihung eines Ehrenabzeichens für langjährige Amtstätigkeit in einer Ortsgruppe des SV direkt an die Hauptgeschäftsstelle einzureichen sind. Die Überprüfung durch die zuständige Landesgruppe entfällt.
Die Landesgruppen erhalten monatlich eine Aufstellung der zu ehrenden Amtsträger per E-mail durch die Hauptgeschäftsstelle.
Bewertungslisten / Richterblätter
Aufgrund der neuen Prüfungsordnung 2012 mussten die Bewertungslisten und die Richterblätter geändert werden. Damit den Ortsgruppen nicht zusätzliche Kosten entstehen, können aber die Bewertungslisten und Richterblätter aus den alten Beständen aufgebraucht werden. Lediglich für die neu hinzugekommenen Prüfungsstufen werden neue Richterblätter benötigt.
Prüfungssaison 2012 / Terminschutz
Bitte beachten Sie, dass ab Januar 2012 Terminschutzanträge nur noch dann genehmigt werden, wenn der SV-HG eine navigationsfähige Anschrift Ihres Übungsgeländes vorliegt oder im Antrag die genaue Anschrift des Veranstaltungsortes angegeben wird.
Wie in jedem Jahr bitten wir auch heute die Ortsgruppen wieder, ihre Terminschutzanträge mindestens acht Wochen vor der Veranstaltung in der Hauptgeschäftsstelle einzureichen. Nur dann können wir dafür garantieren, dass Ihre Veranstaltung auch rechtzeitig in der SV-Zeitung veröffentlicht wird.
Falls sich der Termin einer bereits von uns bestätigten Veranstaltung ändert, senden Sie uns einfach eine Kopie Ihrer Terminschutzbestätigung und geben Sie auf dieser Kopie deutlich den neuen Termin an. Natürlich kann die Terminverlegung oder Terminerweiterung auch formlos, z. B. per E-Mail gemeldet werden.
Bitte beachten Sie aber in diesem Zusammenhang, dass Terminerweiterungen und Terminverlegungen für Prüfungen nur dann genehmigt werden können, wenn die Erweiterung oder Verlegung so rechtzeitig mitgeteilt wird, dass sie in der SV-Zeitung (8 Wochen) oder im SID (10 Tage) veröffentlicht werden kann.
Nachstehend finden Sie Links zu verschiedenen aktuellen Verzeichnissen und Informationen:
Aktuelles Anschriftenverzeichnis der Amtsträger des SV
http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=569
Aktuelles Verzeichnis der ID-Beauftragten und ihrer Bezirke
http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=569
Aktuelles Verzeichnis der Welpenvermittlungsstellen
http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=569
Aktuelles Verzeichnis der Ammenvermittlungsstellen
http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=569
Leitfaden der Fédération Cynologique Internationale (FCI) / des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH)
- inklusive Präambel mit Zusatzbestimmungen des SV
- inklusive Prüfungsordnung des SV für Ausdauerprüfung (AD)
- Internationale Prüfungsordnung für Rettungshundeprüfungen
- Hüteordnung des SV für Leistungshüten
- DVD - IPO-V/IPO-1, Preis 29,90 EUR
- DVD - IPO-2/IPO-3, Preis 29,90 EUR
Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. • Steinerne Furt 71 • 86167 Augsburg
- vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch die Hauptgeschäftsführung
Hauptgeschäftsführer Hartmut Setecki
VR Augsburg 15
Telefon 0821 74002-0 • Telefax 0821 74002-903
http://www.schaeferhunde.de
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