Bereits im Jahr 2021 wurde der vereinfachte Zuchteinstieg (Basiszucht) eingeführt. In diesem Zusammenhang wurde auch für die dauerhafte Zucht eine Reihe von Ausbildungskennzeichen ergänzt, die für diese Zucht genügen. Damit verbunden war auch eine Vereinfachung der Teil nahmevoraussetzungen in Bezug auf die Ausbildungskennzeichen bei der Zuchtschau (Gebrauchshundklasse) und bei der Körung.
Wir stellen jedoch immer wieder fest, dass hierüber noch Unkenntnis herrscht, weshalb wir Ihnen nachstehend noch einmal aufführen, mit welchen Ausbildungskennzeichen dauerhaft gezüchtet, an der Zuchtschau in der Gebrauchshundklasse und an der Körung teilgenommen werden kann. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Ausbildungskennzeichen bei der Zuchtschau auf einer SV-termingeschützten Veranstaltung oder auf einer Veranstaltung im Ausland erreicht sein müssen. Für die Zucht und Körung müssen diese bei einem SV-Richter abgelegt worden sein.
- SV-Zuchtanlagenprüfung (ZAP)
- Internationale Gebrauchshundeprüfung (IGP 1-3)
- SV- Herdengebrauchshundeprüfung (HGH)
- SV-Rettungshundeprüfung (RH2)
- SV-Spürhundegebrauchshundeprüfung (SGP2)
- Internationale Fährtenhundprüfung (IFH2)
- erfolgreich abgelegte Agility-Prüfung (A2)
- erfolgreich abgelegte ObediencePrüfung (O2)
Die vollständigen Voraussetzungen für die Zucht, Teilnahme an einer Körung und die Teilnahme an einer Zuchtschau (GHKL) finden Sie in den jeweiligen Ordnungen des SV auf unse rer Homepage. (https://www.schaeferhunde.de/mein-sv/satzungen-und-ordnungen)