Werte Sportfreundinnen, werte Sportfreunde,
hiermit möchten wir die von Ihnen gewählten Vertreter Ihrer Ortsgruppe zur Landesversammlung 2023 einladen.
 
Die Landesversammlung findet statt am Samstag, den 18. Februar 2023
Tagungsort: Gäststätte "Hüneburg", Unterdorf 3, 06313 Wimmelburg
Beginn: 10 Uhr
Unkostenbeitrag pro Teilnehmer: 10,- €
 
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und wünschen Ihnen schon heute eine gute Anreise. Die Einladung an die Delegierten gehen an euch, sobald wir vom SV den Schlüssel für die Delegierten der OG's erhalten haben.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Eröffnung
  2.  Feststellung der satzungsmäßigen Beschlussfähigkeit
  3. Annahme der Tagesordnung
  4. Totengedenken
  5. Jahresberichte der Vorstandsmitglieder; Diskussion und Aussprache
    a) LG-Vorsitzender
    b) LG-Zuchtwart
    c) LG-Ausbildungswart
    d) LG-Sportbeauftragte
    e) LG-Jugendwartin
    f) LG-Kassenwart
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Bestätigung der Berichte und Entlastung des Vorstandes
  8. Diskussion, Beschlussfassung zu fristgemäß vorliegenden Anträge des LG-Vorstandes, der Ortsgruppen und Delegierten
  9. Wahl eines Wahlausschusses, Aufstellung der Kandidatenliste für die Wahl des Vorstandes
  10. Wahl des Vorstandes
  11. Wahl eines Wahlausschusses Aufstellung der Kandidatenliste für die Wahl der Kassenprüfer 2023
  12. Wahl der Kassenprüfer für 2023
  13.  Aufstellung der Kandidatenliste für die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten zur Bundesversammlung des SV 2023
  14. Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für die Bundesversammlung
  15. Ehrungen
    a) Ortsgruppenjubiläen
    b) Ehrungen für langjährige Mitgliedschaften im Hauptverein
    c) Ehrungen für besondere Erfolge bei Hauptvereinsveranstaltungen
  16. Wünsche/Anregungen
  17. Schlusswort des LG-Vorsitzenden

Der LG-Vorstand

Meldung der Delegierten/Ersatzdelegierten
Der/die Vorsitzende der Ortsgruppe melden, die Ersatz-/Delegierten in der Reihenfolge der Wahl (mit Vor-, Name, Anschrift und Mitgliedsnummer) schriftlich bis spätestens 25. Januar 2023 dem LG Schriftwart. Ortsgruppen-Vorsitzende, die ihre Delegierten verspätet oder gar nicht benennen, müssen damit rechnen, dass ihre Delegierten nicht eingelassen werden. Bei nicht fristgerechter Benennung geht der Landesgruppenvorstand davon aus, dass die Ortsgruppe auf ihr Recht zur Teilnahme an der Landesversammlung verzichtet.
 
Anträge an die Landesversammlung
Anträge an die Landesversammlung sind schriftlich bis zum 27. Januar 2023 an den Landesgruppenvorsitzenden zu richten. Die Anträge sind zu begründen.
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